Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haus Säntisblick – Ferienwohnungen
Jutta und Reimund Menner
Im Breitenweingarten 14
78354 Sipplingen
E-Mail:
ferien@familie-menner.de
Telefon: +49 152 01592383
1. Geltungsbereich und Vertragsschluss
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die vereinbarte Überlassung der Ferienwohnungen Seeblick, Säntisblick und Rosengarten sowie für vereinbarte Zusatzleistungen des Hauses Säntisblick, soweit sie wirksam in den jeweiligen Vertrag einbezogen wurden. Vermieter sind Jutta und Reimund Menner, nachfolgend „Vermieter“.
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Vermieter die Buchung des Gastes annimmt. Buchungen können insbesondere per E-Mail, telefonisch oder persönlich erfolgen. Eine unverbindliche Anfrage allein begründet noch keinen Vertrag.
Individuell getroffene Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Bei Buchungen über externe Portale sind außerdem die dort für die konkrete Buchung vereinbarten Bedingungen maßgeblich. Abweichende Zahlungs- und Stornierungsbedingungen der jeweiligen Portalbuchung gehen den entsprechenden Regelungen dieser AGB vor.
Wer eine Buchung im Namen anderer Personen vornimmt, muss hierzu bevollmächtigt sein. Eine zusätzliche persönliche Haftung für sämtliche Mitreisenden wird durch diese AGB nicht begründet. Gesetzliche Haftungsregelungen bleiben unberührt.
2. Leistungen und Preise
Maßgeblich für den Leistungsumfang sind das vereinbarte Buchungsangebot, die zugehörige Wohnungsbeschreibung und die getroffenen Vereinbarungen. Der Vermieter stellt die gebuchte Wohnung für den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung.
Die vereinbarten Übernachtungspreise enthalten Nebenkosten, Bettwäsche, Hand- und Duschtücher sowie die Endreinigung und eine gegebenenfalls gesetzlich anfallende Umsatzsteuer. Die örtliche Kurtaxe wird zusätzlich nach der jeweils geltenden kommunalen Satzung erhoben.
Kostenpflichtige Zusatzleistungen, insbesondere das Laden eines Elektroautos, werden gesondert vereinbart. Der jeweilige Preis wird vor Inanspruchnahme mitgeteilt.
3. Zahlung und Kaution
Die Bezahlung erfolgt gemäß der schriftlichen Vereinbarung des Buchungsvertrages. Es ist eine Anzahlung zu leisten. Die Höhe der Anzahlung legt das Haus Säntisblick fest; sie beträgt ca. 30 % des Gesamtpreises. Die Zahlungsfrist wird vom Haus Säntisblick festgelegt. Der konkrete Anzahlungsbetrag und die Zahlungsfrist werden dem Gast vor Vertragsschluss mitgeteilt und vertraglich vereinbart.
Die Restzahlung muss spätestens zwei Wochen vor Anreise auf dem Konto des Hauses Säntisblick eingegangen sein. Für kurzfristige Buchungen wird eine entsprechende Zahlungsvereinbarung getroffen.
Eine Kaution beziehungsweise Sicherheitsleistung kann vereinbart werden. Ihre Höhe und Fälligkeit werden vor Vertragsschluss mitgeteilt. Eine vereinbarte Kaution ist vor der Schlüsselübergabe zu leisten.
Bei einer beanstandungsfreien Abnahme der Wohnung wird die Kaution zinslos zurückgezahlt. Bestehen begründete, noch zu prüfende Ansprüche, darf nur ein angemessener Teil vorübergehend zurückbehalten werden. Der Vermieter rechnet hierüber nach Klärung unverzüglich ab.
Bei ausbleibenden fälligen Zahlungen kann der Vermieter nach erfolgloser angemessener Nachfrist nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten oder diesen kündigen. Gesetzliche Einwendungen und Zurückbehaltungsrechte des Gastes bleiben unberührt.
4. Anreise, Abreise und Nutzung
Die Ferienwohnung steht am vereinbarten Anreisetag ab 15:30 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag ist sie spätestens um 09:30 Uhr geräumt zurückzugeben. Abweichende Zeiten bedürfen einer Vereinbarung.
Die Wohnung darf nur mit der vereinbarten Personenzahl belegt werden. Eine Überlassung an andere Personen oder Untervermietung bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters.
Der Gast hat die Wohnung, ihre Ausstattung und die gemeinschaftlichen Einrichtungen sorgfältig zu behandeln und auf andere Gäste und Nachbarn Rücksicht zu nehmen. Schäden und erhebliche Störungen sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.
In den Ferienwohnungen ist das Rauchen nicht gestattet. Haustiere sind nicht zugelassen. Gesetzlich geschützte Ansprüche auf die Mitnahme eines Assistenzhundes bleiben unberührt. Der Konsum von Cannabis ist in den Wohnungen und auf dem Grundstück nicht gestattet.
Bei erheblichen Vertragsverletzungen richtet sich eine Kündigung nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Soweit erforderlich, muss zuvor eine Abmahnung erfolgen oder Gelegenheit zur Abhilfe gegeben werden. Ein Verstoß führt nicht automatisch zum Verlust sämtlicher Ansprüche des Gastes.
5. Stornierung und Nichtanreise
5.1 Direktbuchungen beim Haus Säntisblick
Bei Buchungen, die direkt beim Haus Säntisblick vorgenommen werden, kann der Gast bis einschließlich 60 Kalendertage vor dem vereinbarten Anreisetag kostenlos stornieren. Entscheidend ist der Zugang der Stornierung beim Vermieter.
Zur eindeutigen Dokumentation bitten wir um eine Stornierung in Textform, beispielsweise per E-Mail an ferien@familie-menner.de. Die Wirksamkeit einer eindeutigen Stornierungserklärung ist nicht von einer Bestätigung des Vermieters abhängig.
Bei fristgerechter kostenloser Stornierung werden bereits geleistete Zahlungen für den stornierten Aufenthalt unverzüglich zurückerstattet.
Bei einer späteren Stornierung oder bei Nichtanreise werden 90 % des vereinbarten Unterkunftspreises für die nicht in Anspruch genommenen Übernachtungen berechnet. Bei vorzeitiger Abreise betrifft dies die verbleibenden gebuchten Übernachtungen. Die Pauschale berücksichtigt ersparte Aufwendungen in Höhe von 10 %.
Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung der betreffenden Wohnung für denselben Zeitraum werden zugunsten des Gastes angerechnet. Der Vermieter bemüht sich um eine anderweitige Vermietung. Eine doppelte Berechnung derselben Unterkunftsleistung erfolgt nicht.
Dem Gast bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein Zahlungs- oder Entschädigungsanspruch besteht oder dieser wesentlich niedriger ist als die Pauschale, insbesondere weil höhere Aufwendungen erspart wurden.
Bereits geleistete Zahlungen werden auf einen verbleibenden Anspruch angerechnet. Überzahlungen werden erstattet. Kurtaxe wird nur erhoben, soweit sie nach der geltenden Satzung tatsächlich anfällt. Nicht erbrachte, gesondert berechnete Zusatzleistungen werden nicht in die Stornopauschale einbezogen.
5.2 Buchungen über externe Portale
Bei Buchungen über externe Buchungsportale gelten die Stornierungsfristen und Stornierungskosten, die bei der jeweiligen Buchung vereinbart wurden. Die kostenlose Stornierung bis 60 Tage vor Anreise gemäß Ziffer 5.1 gilt nicht automatisch für Portalbuchungen.
Bitte beachten Sie hierzu Ihre Buchungsbestätigung und den dort vorgesehenen Stornierungsweg. Abweichende individuelle Vereinbarungen mit dem Vermieter bleiben unberührt.
5.3 Gesetzliche Rechte und Reiseversicherung
Gesetzliche Rücktritts-, Kündigungs- und Minderungsrechte bleiben durch die vorstehenden Stornierungsregelungen unberührt. Dies gilt insbesondere, wenn der Vermieter die geschuldete Unterkunft nicht bereitstellen kann.
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung und gegebenenfalls einer Reiseabbruchversicherung wird empfohlen. Der Versicherungsschutz richtet sich ausschließlich nach dem jeweiligen Versicherungsvertrag.
6. Leistungsstörungen und Haftung
Der Gast wird gebeten, Mängel oder Störungen unverzüglich mitzuteilen, damit der Vermieter Abhilfe schaffen kann. Die gesetzlichen Rechte des Gastes bleiben unberührt.
Kann die Unterkunft nicht wie vereinbart bereitgestellt werden, richten sich die Rechte und Pflichten beider Seiten nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine bloße Änderung der Vermietungsabsicht oder ein Wunsch nach Eigennutzung begründen kein pauschales Rücktrittsrecht des Vermieters.
Der Vermieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, sowie für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Vermieter für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Gast regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für das Verhalten gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände und übernommene Garantien bleiben unberührt. Eine gegebenenfalls gesetzlich bestehende Haftung für eingebrachte Sachen wird durch diese AGB nicht ausgeschlossen.
Diese Haftungsregelungen gelten auch für WLAN, Park- und Fahrradabstellplätze sowie Wallbox und Fahrrad-Lademöglichkeiten. Der Gast haftet für von ihm zu vertretende Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften.
7. Gäste-WLAN
Übernachtungsgästen wird ein kostenfreier Internetzugang über den passwortgeschützten Gastzugang einer FRITZ!Box bereitgestellt. Das WLAN-Passwort erhalten die Gäste vom Vermieter.
Die Zugangsdaten sind vor unbefugter Weitergabe zu schützen. Eine Weitergabe an Personen, die nicht zum berechtigten Gästekreis gehören, bedarf der Zustimmung des Vermieters. Die Nutzungsberechtigung endet mit dem Aufenthalt.
Der Gast darf den Zugang nicht für rechtswidrige Handlungen verwenden. Insbesondere sind Urheberrechtsverletzungen, die Verbreitung rechtswidriger Inhalte, Angriffe auf fremde Systeme sowie das Versenden von Schadsoftware oder Spam untersagt.
Andere Nutzer und der Betrieb des Netzes dürfen nicht beeinträchtigt werden. Bei konkreten Sicherheitsgefahren oder erheblichen missbräuchlichen Nutzungen darf der Vermieter den Zugang in erforderlichem und angemessenem Umfang vorübergehend beschränken oder sperren.
Die tatsächlich erreichbare Geschwindigkeit hängt unter anderem vom Internetanschluss, der Auslastung, dem Standort und dem verwendeten Endgerät ab. Eine bestimmte Geschwindigkeit wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde. Gesetzliche Rechte bei Leistungsstörungen bleiben unberührt.
Der Gast ist für die Sicherheit seiner Endgeräte, aktuelle Software und die Sicherung eigener Daten verantwortlich. Eine Betreuung oder Reparatur privater Endgeräte gehört nicht zum Leistungsumfang. Für die Haftung des Vermieters gilt Ziffer 6.
Die Nutzung des Gäste-WLANs stellt keine pauschale Einwilligung in zusätzliche Datenspeicherungen oder eine Überwachung der Internetnutzung dar. Datenschutzinformationen über tatsächlich eingesetzte Protokollierungsfunktionen werden gesondert bereitgestellt.
8. Parkplätze und Fahrradabstellplätze
Für jede Ferienwohnung steht ein kostenloser Kfz-Parkplatz zur Verfügung. Weiterer Stellplatzbedarf ist vor Anreise mit dem Vermieter abzustimmen. Fahrzeuge dürfen nur auf den zugewiesenen Flächen abgestellt werden.
Die Stellplätze sind unbewacht. Eine besondere Bewachung oder Verwahrung wird nicht vereinbart. Die Haftung nach Ziffer 6 bleibt unberührt.
Im Park- und Garagenbereich sind insbesondere offenes Feuer, Rauchen, die Lagerung feuergefährlicher Stoffe, unnötiges Laufenlassen von Motoren sowie Betanken, Reparieren und Waschen von Fahrzeugen nicht gestattet. Fahrzeuge mit austretenden Betriebsstoffen dürfen dort nicht abgestellt werden.
Fahrräder, E-Bikes und gegebenenfalls Fahrradträger sind auf den zugewiesenen Flächen in der Garage abzustellen. Das Garagentor ist nach dem Einstellen oder Herausnehmen wieder zu schließen. Fahrzeuge und Fahrräder sollten abgeschlossen und Wertgegenstände nicht zurückgelassen werden.
9. Laden von Elektroautos
Die Nutzung der Wallbox ist kostenpflichtig und vorab mit dem Vermieter abzustimmen. Die beabsichtigte Nutzung und das Fahrzeugkennzeichen sind bei der Buchung mitzuteilen. Die Nutzung ist auf ein Fahrzeug je Wohnung beschränkt.
Die Wallbox hat eine nominelle Ladeleistung von bis zu 22 kW und einen Typ-2-Ladestecker. Die tatsächliche Ladeleistung hängt unter anderem vom Fahrzeug und den technischen Betriebsbedingungen ab.
Das Laden erfolgt außerhalb der Garage mit dem vorhandenen Ladekabel. Adapter dürfen nicht verwendet werden. Nach Gebrauch sind Kabel und Stecker in die vorgesehene Halterung einzuhängen. Die Freischaltung erfolgt durch den Vermieter; der Schlüssel verbleibt beim Vermieter.
Der Bruttopreis je kWh wird vor Ladebeginn mitgeteilt und vereinbart. Abgerechnet wird der gemessene Verbrauch anhand der Differenz der Zählerstände vor und nach der Nutzung. Die gesetzlichen Anforderungen an Messung und Abrechnung sind einzuhalten. Die Ladekosten sind vor Abreise in bar zu bezahlen.
Beschädigte Fahrzeuge, Stecker oder Kabel dürfen nicht angeschlossen beziehungsweise verwendet werden. Störungen sind unverzüglich zu melden. Bei konkreten Sicherheitsgefahren oder technischen Defekten darf die Nutzung bis zur Behebung unterbrochen werden. Gesetzliche Ansprüche des Gastes bleiben unberührt.
Die Nutzungsmöglichkeit endet am Abreisetag um 08:00 Uhr, sofern nichts anderes vereinbart ist. Eine Überlassung an Dritte ist nicht gestattet. Für Schäden gilt Ziffer 6.
10. Laden von Fahrrad-Akkus
Für Übernachtungsgäste bestehen kostenlose Lademöglichkeiten für Fahrrad-Akkus an den vorgesehenen Stellen in der Garage.
Aus Brandschutzgründen dürfen Fahrrad-Akkus ausschließlich dort geladen werden. Das Laden und Lagern von Fahrrad-Akkus in den Ferienwohnungen ist nicht gestattet.
Es dürfen nur unbeschädigte Akkus und geeignete, unbeschädigte Ladegeräte entsprechend den Herstellerangaben verwendet werden. Auffälligkeiten wie starke Erwärmung, Verformung oder Rauchentwicklung sind unverzüglich zu melden; die Nutzung ist bei einer Gefahr sofort einzustellen.
Bei konkreten Sicherheitsgefahren oder technischen Defekten darf der Vermieter die Nutzung vorübergehend unterbrechen. Die Nutzungsmöglichkeit endet am Abreisetag um 08:00 Uhr, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Nutzung durch andere Personen bedarf der Zustimmung des Vermieters. Für Schäden gilt Ziffer 6.
11. Schlussbestimmungen
Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Es wird kein ausschließlicher Gerichtsstand gegenüber Verbrauchern vereinbart.
Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern bleiben zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts unberührt, soweit diese gesetzlich anwendbar sind.
Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Änderungen sollten aus Beweisgründen in Textform festgehalten werden. Der Vorrang wirksamer mündlicher Individualvereinbarungen bleibt unberührt.
Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: September 2026